Die Täter
Die strafrechtliche Ahndung des Massakers nach Kriegsende
Nach Kriegsende wurden wegen der Ermordung ungarisch-jüdischer Zwangsarbeiter in Rechnitz drei Gerichtsverfahren gegen insgesamt 18 Personen durchgeführt. Der erste Prozess führte im Juli 1948 zu vier Verurteilungen und zwei Freisprüchen. Im zweiten Verfahren wurde der ehemalige Kreisleiter von Oberwart, Eduard Nicka, im Oktober 1948 verurteilt, jedoch nicht wegen des Massakers von Rechnitz, sondern wegen seiner Zugehörigkeit zur NSDAP vor dem 13. März 1938 (Illegalität). Das letzte Verfahren wurde in den 1960er Jahren eingestellt, da die Beweise für eine Anklageerhebung nicht ausreichend waren.